Kontakt aufnehmen

Schulungsübersicht

Rechtsgrundlage

Annahmen und Grundsätze der eIDAS-Verordnung sowie des Gesetzes über Vertrauensdienste und elektronische Identifizierung vom 5. September 2016

  • Ziele und Annahmen der europäischen Verordnung
  • Grundsätze der eIDAS-Verordnung
  • Nichtdiskriminierungsgrundsatz für elektronische Signaturen und Siegel, elektronische Zeitstempel, registrierte elektronische Zustellungsdienste und elektronische Dokumente
  • Der Grundsatz der Gleichwertigkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit einer handschriftlichen Unterschrift
  • Der Grundsatz der Vermutung der Datenintegrität und Authentizität der Herkunft jener Daten, an die ein qualifiziertes elektronisches Siegel angehängt ist
  • Der Grundsatz der Vermutung der Genauigkeit von Datum und Uhrzeit sowie der Datenintegrität, wie durch einen qualifizierten Zeitstempel angegeben
  • Der Grundsatz der Vermutung der Datenintegrität, des Datums und der Uhrzeita ngenuigkeit, die durch den qualifizierten elektronischen Zustellungsdienst angezeigt wird
  • Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von qualifizierten Signaturen, Siegel und elektronischen Zeitstempeln
  • Grundsatz der Zertifizierung von qualifizierten elektronischen Signatur- und Siegelgeräten
  • Grundsatz der gegenseitigen grenzüberschreitenden Anerkennung benachrichtigter elektronischer Identifizierungssysteme
  • Grundsatz der freiwilligen Benachrichtigung von elektronischen Identifizierungssystemen
  • Der Grundsatz der Interoperabilität von elektronischen Identifikationssystemen und Vertrauensdiensten
  • Der Grundsatz des freien Handels mit Vertrauensdiensten im Binnenmarkt
  • Der Grundsatz der freien Schaffung von Vertrauensdiensten auf nationalen Märkten
  • Der Grundsatz der technologischen Neutralität und Innovationsoffenheit
  • Der Grundsatz der internationalen Anerkennung von Vertrauensdiensten
  • Der Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs zu Vertrauensdiensten
  • Grundsatz der Sicherheit elektronischer Transaktionen im Binnenmarkt
  • Der Grundsatz des Vertrauens in Sicherheitsstufen
  • Der Grundsatz der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten
  • Grundsatz der bewährten Praktiken
  • Der Grundsatz der Sicherheit und Kontinuität grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung
  • Grundsatz der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen

Vorgeschlagene Änderungen an EIDAS 20

  • Erhöhte Transaktionssicherheit
  • Was ist digitale Identität?
  • Nutzung digitaler Identitäten
  • Europäische Digitale Identitäts-Brieftasche
  • EPTC und Sicherheit
  • Beispiele für die Nutzung von Identitäten
  • Änderungen für qualifizierte Vertrauensdienstanbieter
  • Änderungen für Unternehmen
  • Auswirkungen in der Praxis
  • Wie bereitet man sich auf die Veränderungen vor?

Voraussetzungen

Zielgruppe

  • Alle Personen, die an den oben genannten Themen interessiert sind
 21 Stunden

Teilnehmerzahl


Preis je Teilnehmer (exkl. USt)

Erfahrungsberichte (3)

Kommende Kurse

Verwandte Kategorien